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«Das Gesetz muss dem Bedürfnis der Menschen, ihre Rechtsbeziehungen individuell gestalten zu wollen, einen möglichst grossen Spielraum einräumen.» (Eugen Huber)

Um diesem Bedürfnis nach individueller Regelung nachzukommen, gilt es, sich frühzeitig Gedanken – beispielsweise über die gegenseitige Absicherung - zu machen; nicht nur für den Todesfall, sondern auch hinsichtlich einer Handlungs- oder Urteilsunfähigkeit, die im Rahmen einer Krankheit oder eines Unfalles unverhofft und plötzlich eintreten kann.

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
«Ich habe eine Vollmacht auf dem Konto meines Ehepartners und unser Hausarzt weiss was wir möchten.»

In der Theorie tönt diese Absicherung gut; in der Praxis sieht die Situation jedoch oft anders aus. Eine gegenseitige Vollmacht ist ein erster Schritt. Aber was gilt es zu beachten, wenn der überlebende Ehegatte unter einer vormundschaftlichen Massnahme steht oder mit der Regelung von finanziellen Angelegenheiten überfordert ist? Würden automatisch die Kinder als Vorsorgebeauftragte handeln? Was ist, wenn die Kinder untereinander zerstritten sind oder im Ausland wohnen? Wer kümmert sich um das Haustier oder den Garten? Wie sieht die Situation aus, wenn keine Nachkommen vorhanden sind oder jemand Alleinstehend ist? Was ist, wenn ein plötzlicher Spitaleintritt erforderlich ist?

Für die Angehörigen ist eine solche Situation sehr aufwühlend; wenn sie sich in diesem Moment nicht auch noch mit der Frage möglicher Handlungsanweisungen für den Todesfall befassen müssen, hilft und entlastet das sehr. Eine Patientenverfügung kann genau in solchen Situationen von enormer Wichtigkeit sein.

Alleinstehende Personen
«Ich kann mit meinem Vermögen machen was ich möchte; ich muss ja auf niemanden schauen.»

Auch wenn jemand nicht verheiratet ist und in keiner Partnerschaft lebt, bedeutet dies nicht automatisch, dass keine gesetzlichen Ansprüche resp. Pflichtteile zu beachten sind. Gibt es Eltern, die noch leben? Sind Geschwister vorhanden? Möchte man eine Institution berücksichtigen oder möglicherweise eine Stiftung (evtl. bereits zu Lebzeiten) errichten?

Konkubinat
«Wir leben ja schon eine Ewigkeit zusammen und sind ja quasi verheiratet.»

Auch bei einer langen Partnerschaft im Konkubinat gilt man aus Sicht des Gesetzgebers nicht als verheiratet. Gerade in diesen Fällen ist eine Regelung unerlässlich. Was ist, wenn man gemeinsam eine Liegenschaft erworben hat? Gibt es allenfalls Pflichtteilsansprüche, die der Konkubinatspartner im Erbfall bei einer Regelung zu beachten hat? Kann dies zur Folge haben, dass der überlebende Konkubinatspartner aus der gemeinsamen Liegenschaft ausziehen muss? Hat der überlebende Konkubinatspartner auch eine Hinterbliebenenrente?

Verheiratetes Paar
«Eine Regelung ist überflüssig. Der überlebende Ehegatte erbt ja alles.»

Oft sind es genau diese Überlegungen, die jemanden von einer Beratung im Erbrecht abhalten. Man geht davon aus, dass ja alles «klar und geregelt» ist. Dies trifft jedoch meist nicht zu. Bei verheirateten Paaren gibt es vor der erbrechtlichen Regelung ehegüterrechtliche Fragen zu klären: Gibt es einen Ehevertrag? Was wurde in die Ehe eingebracht? Wie ist die Situation mit der Firma geregelt?

Sind zudem Kinder vorhanden, müssen auch diese in die Überlegungen miteinbezogen werden: Sind es gemeinsame Kinder? Wurde bereits ein Erbvorbezug an ein Kind ausgerichtet? Was gilt zu beachten, wenn die Kinder minderjährig sind?

Eingetragene Partnerschaft
«Wir sind ja gleich abgesichert wie ein Ehepaar.»

Auch wenn es einige Parallelen zur Ehe gibt, bestehen dennoch betreffend Güterrecht und beim Thema Kinder Unterschiede. Für eingetragene Paare gilt grundsätzlich Gütertrennung, für Ehepaare Errungenschaftsbeteiligung – ein Ehegatte ist also bei Auflösung der Ehe am wirtschaftlichen Erfolg des andern beteiligt. Zudem dürfen eingetragene Partner keine Kinder adoptieren und sind von künstlicher Befruchtung ausgeschlossen. Lediglich die Stiefkindadoption ist seit dem 1. Januar 2018 möglich.

Getrenntleben / Scheidung
«Wir regeln die Situation untereinander selbst.»

Die Situation in einem Trennungsverfahren ist für alle Parteien emotional. Erschwerend kommt oft hinzu, dass man sich mit Fragen befassen muss, die einerseits komplex und andererseits von grundsätzlicher Bedeutung für den nächsten Lebensabschnitt sind. Was hat eine Trennung betreffend Unterhaltszahlungen zur Folge? Kann man sich direkt scheiden lassen wenn beide Parteien einverstanden sind? Was gilt hinsichtlich der Kinder? Was passiert bei einer Urteils- oder Handlungsunfähigkeit eines Elternteils während einer Trennung oder im Scheidungsverfahren?

Firmengründung
"Ich möchte eine Firma gründen, weiss jedoch nicht, welche Gesellschaftsform für mich am besten geeignet ist: Eine Einzelfirma oder doch eine GmbH? Was sind die Unterschiede?"

Eine eigene Firma zu gründen ist ein grosser Schritt. Oft hat man tausend Ideen, wie die Firma heissen könnte oder aufgebaut werden soll. Doch auch hier gilt es, einige Punkte im Voraus zu klären: Gibt es bereits eine Firma mit identischem (oder sehr ähnlichem) Namen? Gibt es diesbezüglich Richtlinien, die es zu beachten gilt? Wie sind die Gründungsvoraussetzungen? Und wie sieht die Haftung aus? Benötige ich für die Gründung den Beizug einer öffentlichen Urkundsperson?

All dies sind Fragen, die es vorab zu klären gilt. Denn auch wenn teilweise die Unterschiede beim Gründungsprozess einer Firma gering sind, können die Auswirkungen je nach Gesellschaftsform signifkant sein. 

 

Überprüfung bestehender Regelungen / Erbrechtsrevision
Sie haben bereits eine Regelung für den Fall der Handlungs- oder Urteilsunfähigkeit getroffen? Oder bereits einen Ehevertrag oder ein Testament? Dies ist grundsätzlich gut, doch: ist die Situation, in der Sie damals die Anordnungen getroffen haben aktuell? Oder haben sich die Umstände resp. Gegebenheiten verändert? Dies zeigt, dass es wichtig ist, bereits bestehende Verfügungen stets zu überprüfen.

Auch im Hinblick auf die kommende Erbrechtsrevision ist dies empfehlenswert. Würde sich an der Situation etwas ändern? Gäbe es mehr Handlungsspielraum um die persönlichen Wünsche besser umzusetzen? Auch hier ist der Beizug einer Fachperson unerlässlich.

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